Tauchzeiten

Innerhalb dieser Zeiten ist das Tauchen am Sinninger Badesee mit gültiger Tauchgenehmigung erlaubt.

März und April von 6 – 22 Uhr

Mai bis August von 6 – 10 Uhr

September und Oktober von 6 – 22 Uhr

November – Februar generelles Tauchverbot

Tauchgenehmigung

Am Sinninger See ist zum Tauchen eine Genehmigung notwendig.
Diese ist am Tauchtag am See mitzuführen.
Während der Tauchgänge muß die Genehmigung im PKW sichtbar hinterlegt sein.
Missachtungen werden Strafrechtlich verfolgt.
 
Kosten für die Genehmigung: 6 Euro
Gültigkeitsdauer: Ein Kalendertag

 

Unter folgender Adresse kann die Genehmigung beantragt werden:
Hubert Lang
Im Mahd 3
88486 Sinningen
Tel: 07354/8459